Das Berufsbild des ÖbVI


  • Vermessungsingenieur mit besonderer Qualifikation
  • in M-V als beliehene Person Träger eines öffentlichen Amtes
  • freiberuflich und wirtschaftlich unabhängig tätig
  • beurkundet Tatbestände an Grund und Boden
  • ist gutachterlich und beratend tätig
  • führt hoheitliche und ingenieurtechnische Vermessungen aus
  • untersteht in der Fachaufsicht dem Innenministerium M-V
  • Berufszulassung und -ausübung sind in der Berufsordnung geregelt

 

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