Das Berufsbild des ÖbVI
- Vermessungsingenieur mit besonderer Qualifikation
- in M-V als beliehene Person Träger eines öffentlichen Amtes
- freiberuflich und wirtschaftlich unabhängig tätig
- beurkundet Tatbestände an Grund und Boden
- ist gutachterlich und beratend tätig
- führt hoheitliche und ingenieurtechnische Vermessungen aus
- untersteht in der Fachaufsicht dem Innenministerium M-V
- Berufszulassung und -ausübung sind in der Berufsordnung geregelt





